Druckversion


Cross-Border-Leasing ist Geschichte
Quelle: Homepage Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung

Stuttgart, 9. April 2009.

Die beiden Zweckverbände Bodensee-Wasserversorgung (BWV) und Landeswasserversorgung (LW) konnten in diesen Tagen ihre Cross-Border-Leasing-Transaktionen beenden. Angesichts der noch im Februar befürchteten Verluste aus der Transaktion in Höhe von knapp 13 Mio. (BWV) bzw. 11 Mio. Euro (LW) konnte der tatsächliche Verlust mit 4,7 Mio. Euro bei der BWV bzw. 8,4 Mio. Euro bei der LW nun doch noch erheblich gesenkt werden.

Die BWV konnte aus der Transaktion bis Ende 2008 einen Nettoertrag von 45,3 Mio. Euro erzielen, bei der LW waren es infolge des geringeren Kapitalstocks 32,5 Mio. Euro. Demgegenüber stehen Kosten für die vorzeitige Beendigung der Transaktionsverträge von 50,0 Mio. Euro (BWV) bzw. 40.9 Mio. Euro (LW). Bei der BWV ergibt sich somit abschließend ein Verlust von 4,7 Mio. Euro, bei der LW von 8,4 Mio. Euro. Berücksichtigt man dabei, dass beide Verbände in den Jahren 2001 bzw. 2002 auf den damaligen Ertrag bereits insgesamt rund 20 Mio. Euro Steuern bezahlt haben, verbleibt als einziger Nutznießer der Transaktion der deutsche Fiskus. Verrechnet man beispielsweise den Verlust der BWV (4,7 Mio. Euro) mit der Steuerzahlung (11,1 Mio. Euro), so ergibt sich aus der Transaktion unter dem Strich ein Ertrag von 6,4 Mio. Euro. So gesehen haben zwar nicht mehr die Wasserzweckverbände, jedoch die deutschen Steuerzahler aus der Transaktion profitiert.

Seit 2002 konnte die BWV mit Hilfe der Erlöse aus der Transaktion die Verbandsumlage um durchschnittlich 2,5 Cent/m³ reduzieren. Bei der LW wurden die Erträge aus der Leasingtransaktion nicht für direkte Preissenkungen verwendet. Stattdessen wurden diese für die Finanzierung von Investitionen eingesetzt. Dadurch entstehen nun unterschiedliche Umlagensteigerungen. Bei der BWV fällt die Subvention des Wasserpreises für die Verbraucher nun weg, stattdessen muss für 2009 mit einer Umlagenerhöhung infolge gestiegener Finanzierungskosten von 2,9 Cent/m³ (BWV) bzw. 2,0 Cent/m³ (LW) gerechnet werden. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 46 m³ Trinkwasser pro Person und Jahr ergibt sich so anstelle der Subvention von 1,15 Euro pro Person und Jahr künftig eine Mehrbelastung von 1,33 Euro pro Person und Jahr bei der BWV. Bei der LW beträgt die Mehrbelastung 0,92 Euro pro Person und Jahr.

Sämtliche Vertragsbeziehungen mit den US-Partnern (u. a. auch die Mietverträge) konnten am 26. März 2009 einvernehmlich beendet werden. Ein Rückkauf von Anlagen war dabei nicht nötig, da nie etwas verkauft wurde. Bei beiden Verbänden bleibt eine rein innerdeutsche Verpflichtung ohne Bezug zu den Wasserversorgungsanlagen bestehen. Es handelt sich dabei um einen Darlehensvertrag zwischen der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und der Bayerischen Landesbank. Darlehensgeber ist hierbei die LBBW, Zins und Tilgung trägt die Bayerische Landesbank. Die Verbände garantieren – wie bisher schon – diese Rückzahlung. Die vorzeitige Auflösung dieses Darlehens wäre für die Verbände zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich äußerst unvorteilhaft gewesen, so dass dieses zunächst jeweils bestehen bleibt. Die Bayerische Landesbank unterliegt bis 2015 noch der Gewährträgerhaftung durch den Freistaat Bayern.